Firmen In der Schweiz sind hauptsächlich die folgenden vier Rechtsformen gängig:
- Die Aktiengesellschaft (AG)
- die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
als Kapitalgesellschaften
- die Kollektivgesellschaft
- die Einzelfirma
als Personengesellschaften.
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet.
- Geeignet für alle gewinnorientierten Unternehmen
- Mindestkapital CHF 100'000.-, mind. CHF 50'000.- müssen liberiert werden
- Anzahl Personen: Mindestens ein Aktionär und ein VR
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, in der sich eine oder mehrere Personen in einer Gesellschaft zusammenschliessen. Jeder Gesellschafter haftet bis zum Betrag seines eingetragenen Stammkapitals.
- Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (wird in der Schweiz am häufigsten gegründet)
- Mindestkapital CHF 20'000.-
- Mindestens ein zeichnungsberechtigter Geschäftsführer muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben
Bei der Kollektivgesellschaft handelt es sich um eine Gesellschaft, in der zwei oder mehrere natürliche Personen sich mit einer gemeinsamen Firma zwecks gewerblicher Betätigung zusammenschliessen.
- Geeignet für kleine, stark personenbezogene Unternehmen mit mehr als einem Gesellschafter
- Anzahl Personen: Mindestens zwei natürliche Personen
Einzelfirmen sind Betriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
- Geeignet für Einmannbetriebe
- Anzahl Personen: Nur eine Person kann Inhaber sein
- Inhaber muss ein Domizil in der Schweiz haben (keine Wohnsitzpflicht)
|